Grundsteuer-Hebesatz Ravenstein
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Ravenstein in Baden-Württemberg.
Ravenstein
BWBerechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰ | Nichtwohnen: 1,30 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08225114
Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ravenstein.
Hebesatz-Entwicklung in Ravenstein
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 400 % | 400 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 400 % | 400 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 400 % | 400 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Binzen | 2.998 | 220 % | 2025 |
| Waldenburg | 3.000 | 380 % | 2024 |
| Kieselbronn | 2.992 | 157 % | 2025 |
| Oberreichenbach | 2.987 | 200 % | 2025 |
| Königheim | 3.011 | 870 % | 2025 |
| Denkingen | 3.014 | 370 % | 2025 |
Grundsteuer in Ravenstein
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ravenstein?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ravenstein bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ravenstein?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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