Karlsbad

BW
Baden-Württemberg PLZ 76307 16.089 Einwohner
Grundsteuer A 205 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 205 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08215096

Grundsteuer für Karlsbad berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 205 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 205 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Karlsbad.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Karlsbad

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 325 % 325 %
2023 (vor der Reform) 325 % 325 % 0 %
2024 (vor der Reform) 325 % 325 % 0 %
2025 205 % 205 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Walldorf 16.126 100 % 2025
Wendlingen am Neckar 15.891 170 % 2025
Künzelsau 16.331 570 % 2025
Kernen im Remstal 15.807 230 % 2025
Breisach am Rhein 16.447 275 % 2025
Eppelheim 15.657 220 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Karlsbad

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Karlsbad?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Karlsbad bei 205 %, für die Grundsteuer A bei 205 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Karlsbad?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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