Hornberg

BW
Baden-Württemberg PLZ 78132 4.122 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 790 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +370 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08317051

Grundsteuer für Hornberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 790 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 790 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hornberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hornberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 390 %
2023 (vor der Reform) 350 % 420 % +30 %
2024 (vor der Reform) 350 % 420 % 0 %
2025 400 % 790 % +370 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Neckarwestheim 4.115 175 % 2025
Gondelsheim 4.129 115 % 2025
Meißenheim 4.136 220 % 2025
Hohentengen 4.144 498 % 2025
Mauer 4.099 250 % 2025
Zaberfeld 4.150 285 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Hornberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hornberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hornberg bei 790 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hornberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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