Erbach

BW
Baden-Württemberg PLZ 89155 14.099 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 265 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -65 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08425039

Grundsteuer für Erbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 265 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 265 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Erbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Erbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 300 %
2023 (vor der Reform) 350 % 330 % +30 %
2024 (vor der Reform) 350 % 330 % 0 %
2025 450 % 265 % -65 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Holzgerlingen 14.147 148 % 2025
Markgröningen 14.204 240 % 2025
St. Leon-Rot 13.993 110 % 2025
Lauda-Königshofen 14.217 750 % 2025
Friesenheim 13.900 240 % 2025
Brühl 14.302 198 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Erbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Erbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Erbach bei 265 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Erbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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