Epfendorf

BW
Baden-Württemberg Rottweil PLZ 78736 3.095 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +10 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08325015

Grundsteuer für Epfendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Epfendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 350 % liegt Epfendorf auf Platz 370 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 64 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Epfendorf liegt 27 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rottweil

Von den 21 Gemeinden im Kreis Rottweil hat Epfendorf den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 381 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 350 % gestiegen (+10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Epfendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Epfendorf 350 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 27 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 210,00 € im Jahr bzw. 52,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Epfendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Epfendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2025 350 % 350 % +10 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rottweil

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rottweil

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Schramberg 20.415 470 % 2025
5 Aichhalden 4.269 440 % 2025
6 Rottweil 25.001 430 % 2025
7 Dornhan 6.191 410 % 2025
8 Oberndorf am Neckar 14.711 400 % 2025
9 Schiltach 3.495 400 % 2025
10 Eschbronn 2.059 385 % 2025
11 Epfendorf 3.095 350 % 2025
12 Fluorn-Winzeln 3.025 350 % 2024
13 Hardt 2.459 350 % 2024
14 Villingendorf 3.416 340 % 2025
15 Zimmern ob Rottweil 6.239 335 % 2025
16 Wellendingen 3.426 325 % 2025
17 Dunningen 6.456 320 % 2025
18 Bösingen 3.388 310 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (21 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Epfendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Epfendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Epfendorf bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Epfendorf hoch?

Mit 350 % liegt Epfendorf auf Platz 370 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 64 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Epfendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 350 % gestiegen (+10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Epfendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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