Bönnigheim

BW
Baden-Württemberg PLZ 74357 8.105 Einwohner
Grundsteuer A 600 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 323 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -107 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08118010

Grundsteuer für Bönnigheim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 323 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 323 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bönnigheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bönnigheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 430 % 430 %
2023 (vor der Reform) 430 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 430 % 430 % 0 %
2025 600 % 323 % -107 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Forst 8.097 160 % 2025
Knittlingen 8.114 190 % 2025
Neuenbürg 8.116 200 % 2025
Salach 8.084 326 % 2025
Jettingen 8.081 240 % 2025
Lauchringen 8.138 480 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bönnigheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bönnigheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bönnigheim bei 323 %, für die Grundsteuer A bei 600 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bönnigheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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