Straufhain

TH
Thüringen PLZ 98646 2.694 Einwohner
Grundsteuer A 271 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 389 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16069049

Grundsteuer für Straufhain berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 389 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 389 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Straufhain.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Straufhain

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 271 % 389 %
2023 (vor der Reform) 271 % 389 % 0 %
2024 (vor der Reform) 271 % 389 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Ebeleben 2.693 530 % 2025
Veilsdorf 2.687 390 % 2024
Probstzella 2.714 390 % 2025
Rositz 2.715 540 % 2025
Themar 2.671 530 % 2025
Harth-Pöllnitz 2.626 440 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Straufhain

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Straufhain?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Straufhain bei 389 %, für die Grundsteuer A bei 271 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Straufhain?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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