Grundsteuer-Hebesatz Ruhla
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Ruhla in Thüringen.
Ruhla
THBerechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16063066
Was bedeutet der Hebesatz von 425 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 425 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ruhla.
Hebesatz-Entwicklung in Ruhla
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 350 % | 425 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 350 % | 425 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 350 % | 425 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Ellrich | 5.273 | 507 % | 2025 |
| Ronneburg | 4.993 | 490 % | 2025 |
| Uhlstädt-Kirchhasel | 5.330 | 415 % | 2024 |
| Dornburg-Camburg | 5.334 | 411 % | 2024 |
| Amt Creuzburg | 4.916 | 412 % | 2025 |
| Vacha | 4.910 | 500 % | 2025 |
Grundsteuer in Ruhla
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ruhla?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ruhla bei 425 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ruhla?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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