Oberstadt

TH
Thüringen PLZ 98530 312 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 419 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16069035

Grundsteuer für Oberstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 419 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 419 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oberstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oberstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 271 % 389 %
2023 (vor der Reform) 271 % 389 % 0 %
2024 (vor der Reform) 271 % 389 % 0 %
2025 350 % 419 % +30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Weißendorf 312 573 % 2025
Freienorla 313 390 % 2024
Wiegendorf 313 350 % 2024
Henfstädt 310 462 % 2025
Marth 317 400 % 2024
Göllnitz 307 390 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Oberstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oberstadt bei 419 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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