Frankenheim/Rhön

TH
Thüringen PLZ 98634 1.045 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 440 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +51 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16066024

Grundsteuer für Frankenheim/Rhön berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 440 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 440 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Frankenheim/Rhön.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Frankenheim/Rhön

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 389 %
2023 (vor der Reform) 300 % 389 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 389 % 0 %
2025 440 % +51 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bodenrode-Westhausen 1.040 380 % 2024
Döllstädt 1.051 389 % 2024
Geismar 1.053 389 % 2024
Arenshausen 1.031 400 % 2024
Pölzig 1.031 389 % 2024
Witterda 1.060 390 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Frankenheim/Rhön

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Frankenheim/Rhön?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Frankenheim/Rhön bei 440 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Frankenheim/Rhön?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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