Stauchitz

SN
Sachsen PLZ 01594 3.003 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 390 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14627260

Grundsteuer für Stauchitz berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 390 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 390 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stauchitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stauchitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 390 %
2023 (vor der Reform) 350 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 390 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Lohmen 3.008 330 % 2025
Schmölln-Putzkau 2.984 400 % 2024
Jesewitz 3.027 320 % 2025
Stützengrün 3.038 405 % 2025
Weißenberg 3.044 440 % 2024
Großharthau 2.952 400 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Stauchitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stauchitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stauchitz bei 390 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stauchitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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