Schönbach

SN
Sachsen PLZ 02708 1.024 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14626510

Grundsteuer für Schönbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schönbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schönbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 430 %
2023 (vor der Reform) 400 % 450 % +20 %
2024 (vor der Reform) 400 % 465 % +15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Oberwiera 1.023 400 % 2025
Hartmannsdorf-Reichenau 1.033 408 % 2025
Beiersdorf 1.034 440 % 2024
Tannenberg 1.035 430 % 2024
Crostwitz 1.042 420 % 2024
Hirschfeld 1.042 420 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Schönbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schönbach bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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