Reichenbach/O.L.

SN
Sachsen PLZ 02894 4.597 Einwohner
Grundsteuer A 375 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 480 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -8 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14626450

Grundsteuer für Reichenbach/O.L. berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 480 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 480 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Reichenbach/O.L..

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Reichenbach/O.L.

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 400 %
2023 (vor der Reform) 375 % 488 % +88 %
2024 (vor der Reform) 375 % 488 % 0 %
2025 480 % -8 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kreischa 4.597 423 % 2024
Striegistal 4.578 390 % 2024
Pausa-Mühltroff 4.643 460 % 2024
Wilthen 4.652 380 % 2024
Königsbrück 4.661 413 % 2025
Adorf/Vogtl. 4.510 440 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Reichenbach/O.L.

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Reichenbach/O.L.?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Reichenbach/O.L. bei 480 %, für die Grundsteuer A bei 375 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Reichenbach/O.L.?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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