Grundsteuer-Hebesatz Pulsnitz
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Pulsnitz in Sachsen.
Pulsnitz
SNBerechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)
Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰ | Nichtwohnen: 0,72 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14625450
Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pulsnitz.
Hebesatz-Entwicklung in Pulsnitz
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 307 % | 420 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 315 % | 428 % | +8 % |
| 2024 (vor der Reform) | 315 % | 428 % | 0 % |
| 2025 | – | 400 % | -28 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Pockau-Lengefeld | 7.299 | 430 % | 2024 |
| Klingenthal | 7.369 | 435 % | 2024 |
| Roßwein | 7.158 | 400 % | 2024 |
| Neukieritzsch | 7.125 | 420 % | 2024 |
| Falkenstein/Vogtl. | 7.428 | 390 % | 2025 |
| Markneukirchen | 7.096 | 440 % | 2024 |
Grundsteuer in Pulsnitz
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pulsnitz?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pulsnitz bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pulsnitz?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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