Königsfeld

SN
Sachsen PLZ 09306 1.371 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 375 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14522280

Grundsteuer für Königsfeld berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 375 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 375 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Königsfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Königsfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 375 %
2023 (vor der Reform) 330 % 375 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 375 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Elsnig 1.357 415 % 2024
Limbach 1.393 420 % 2024
Tirpersdorf 1.347 490 % 2024
Otterwisch 1.344 400 % 2025
Hartmannsdorf b. Kirchberg 1.334 450 % 2024
Rammenau 1.326 380 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Königsfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königsfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Königsfeld bei 375 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Königsfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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