Osterburg (Altmark)

ST
Sachsen-Anhalt PLZ 39606 9.364 Einwohner
Grundsteuer A 283 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15090415

Grundsteuer für Osterburg (Altmark) berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Osterburg (Altmark).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Osterburg (Altmark)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 380 %
2023 (vor der Reform) 320 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 380 % 0 %
2025 283 % 380 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Petersberg 9.350 410 % 2024
Ilsenburg (Harz) 9.443 450 % 2024
Kemberg 9.266 390 % 2024
Hohenmölsen 9.233 380 % 2024
Barleben 9.110 450 % 2024
Wettin-Löbejün 9.624 390 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Osterburg (Altmark)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Osterburg (Altmark)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Osterburg (Altmark) bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 283 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Osterburg (Altmark)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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