Lanitz-Hassel-Tal

ST
Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis PLZ 06628 1.002 Einwohner
Grundsteuer A 383 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 392 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +42 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15084282

Grundsteuer für Lanitz-Hassel-Tal berechnen
Auf einen Blick

So steht Lanitz-Hassel-Tal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 392 % liegt Lanitz-Hassel-Tal auf Platz 144 von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 34 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen-Anhalt liegt bei 422 %, Lanitz-Hassel-Tal liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Burgenlandkreis

Von den 33 Gemeinden im Kreis Burgenlandkreis hat Lanitz-Hassel-Tal den 18.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 396 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 392 % gestiegen (+42 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Lanitz-Hassel-Tal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lanitz-Hassel-Tal 392 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 422 €, also 30 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 235,20 € im Jahr bzw. 58,80 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 392 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 392 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lanitz-Hassel-Tal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lanitz-Hassel-Tal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 350 % 0 %
2025 383 % 392 % +42 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Burgenlandkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Burgenlandkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Gutenborn 1.707 400 % 2024
12 Osterfeld 2.336 400 % 2024
13 Schönburg 953 400 % 2024
14 Stößen 865 400 % 2024
15 Wetterzeube 1.608 400 % 2024
16 Zeitz 27.934 400 % 2024
17 Kaiserpfalz 1.511 399 % 2025
18 Lanitz-Hassel-Tal 1.002 392 % 2025
19 Wethau 806 390 % 2024
20 Meineweh 960 386 % 2024
21 Mertendorf 1.534 386 % 2024
22 Finneland 1.009 385 % 2025
23 Balgstädt 1.041 380 % 2024
24 Gleina 1.128 380 % 2025
25 Goseck 974 380 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (33 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lanitz-Hassel-Tal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lanitz-Hassel-Tal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lanitz-Hassel-Tal bei 392 %, für die Grundsteuer A bei 383 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lanitz-Hassel-Tal hoch?

Mit 392 % liegt Lanitz-Hassel-Tal auf Platz 144 von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 34 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lanitz-Hassel-Tal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 392 % gestiegen (+42 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lanitz-Hassel-Tal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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