Lanitz-Hassel-Tal

ST
Sachsen-Anhalt PLZ 06628 1.018 Einwohner
Grundsteuer A 383 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 392 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +42 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15084282

Grundsteuer für Lanitz-Hassel-Tal berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 392 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 392 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lanitz-Hassel-Tal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lanitz-Hassel-Tal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 350 %
2023 (vor der Reform) 330 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 350 % 0 %
2025 383 % 392 % +42 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kuhfelde 1.019 300 % 2024
Finneland 1.009 385 % 2025
Goseck 1.006 380 % 2024
Schraplau 1.033 405 % 2024
Steigra 1.046 380 % 2024
Altenhausen 986 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lanitz-Hassel-Tal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lanitz-Hassel-Tal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lanitz-Hassel-Tal bei 392 %, für die Grundsteuer A bei 383 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lanitz-Hassel-Tal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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