Gleina

ST
Sachsen-Anhalt PLZ 06632 1.145 Einwohner
Grundsteuer A 325 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +55 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15084150

Grundsteuer für Gleina berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gleina.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Gleina

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 325 % 325 %
2023 (vor der Reform) 325 % 325 % 0 %
2024 (vor der Reform) 325 % 325 % 0 %
2025 380 % +55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hohenberg-Krusemark 1.143 320 % 2024
Borne 1.151 450 % 2024
Blankenheim 1.130 510 % 2025
Finne 1.166 300 % 2024
Völpke 1.115 400 % 2024
Wust-Fischbeck 1.175 402 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Gleina

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gleina?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gleina bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gleina?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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