Braunsbedra

ST
Sachsen-Anhalt Saalekreis PLZ 06242 10.234 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 450 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15088065

Grundsteuer für Braunsbedra berechnen
Auf einen Blick

So steht Braunsbedra im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 450 % liegt Braunsbedra auf Platz 42 von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen-Anhalt liegt bei 422 %, Braunsbedra liegt 28 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Saalekreis

Von den 20 Gemeinden im Kreis Saalekreis hat Braunsbedra den 3.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 402 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 450 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Braunsbedra

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Braunsbedra 450 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 422 €, also 28 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 270,00 € im Jahr bzw. 67,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 450 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 450 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Braunsbedra.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Braunsbedra

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 400 % 0 %
2025 400 % 450 % +50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Saalekreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Saalekreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Querfurt 9.868 554 % 2025
2 Merseburg 34.491 495 % 2024
3 Braunsbedra 10.234 450 % 2025
4 Mücheln (Geiseltal) 8.039 440 % 2025
5 Bad Lauchstädt, Goethestadt 8.894 430 % 2024
6 Salzatal 11.177 422 % 2024
7 Kabelsketal 8.895 420 % 2024
8 Teutschenthal 13.009 420 % 2024
9 Petersberg 9.221 410 % 2024
10 Schraplau 1.001 405 % 2024
11 Wettin-Löbejün 9.447 390 % 2024
12 Bad Dürrenberg, Solestadt 11.458 385 % 2024
13 Schkopau 10.646 380 % 2024
14 Steigra 1.030 380 % 2024
15 Farnstädt 1.418 360 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (20 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Braunsbedra

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Braunsbedra?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Braunsbedra bei 450 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Braunsbedra hoch?

Mit 450 % liegt Braunsbedra auf Platz 42 von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Braunsbedra den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 450 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Braunsbedra?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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