Steinhorst

NI
Niedersachsen Gifhorn PLZ 29367 1.225 Einwohner
Grundsteuer A 420 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 295 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -165 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03151029

Grundsteuer für Steinhorst berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinhorst im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 295 % liegt Steinhorst auf Platz 486 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Steinhorst liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Gifhorn

Von den 41 Gemeinden im Kreis Gifhorn hat Steinhorst den 27.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 315 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 460 % auf 295 % gesunken (-165 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %).

Rechenbeispiel für Steinhorst

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinhorst 295 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 20 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 177,00 € im Jahr bzw. 44,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 295 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 295 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinhorst.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinhorst

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 460 % 460 % –
2023 (vor der Reform) 460 % 460 % 0 %
2024 (vor der Reform) 460 % 460 % 0 %
2025 420 % 295 % -165 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Gifhorn

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Gifhorn

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
20 Ribbesbüttel 2.104 330 % 2025
21 Meinersen 7.971 329 % 2025
22 Ehra-Lessien 1.666 310 % 2025
23 Hillerse 2.486 300 % 2025
24 Ummern 1.482 300 % 2025
25 Wagenhoff 1.119 300 % 2025
26 Wesendorf 5.624 300 % 2025
27 Steinhorst 1.225 295 % 2025
28 Brome, Flecken 3.095 280 % 2025
29 Bokensdorf 1.240 265 % 2025
30 Rühen 5.760 245 % 2025
31 Dedelstorf 1.198 240 % 2025
32 Groß Oesingen 2.069 240 % 2025
33 Wittingen 11.028 240 % 2025
34 Tülau 1.482 235 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (41 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinhorst

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinhorst?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinhorst bei 295 %, für die Grundsteuer A bei 420 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Steinhorst hoch?

Mit 295 % liegt Steinhorst auf Platz 486 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinhorst den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 460 % auf 295 % gesunken (-165 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinhorst?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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