Grundsteuer-Hebesatz Schortens
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Schortens in Niedersachsen.
Schortens
NIBerechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03455015
Was bedeutet der Hebesatz von 480 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 480 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schortens.
Hebesatz-Entwicklung in Schortens
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 380 % | 380 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 380 % | 380 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 480 % | 480 % | +100 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Westoverledingen | 21.044 | 200 % | 2025 |
| Wildeshausen | 21.143 | 355 % | 2024 |
| Duderstadt | 20.524 | 340 % | 2025 |
| Burgwedel | 20.390 | 450 % | 2025 |
| Ilsede | 21.532 | 528 % | 2024 |
| Osterode am Harz | 21.658 | 320 % | 2025 |
Grundsteuer in Schortens
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schortens?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schortens bei 480 %, für die Grundsteuer A bei 480 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schortens?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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