Ringe

NI
Niedersachsen PLZ 49824 1.967 Einwohner
Grundsteuer A 227 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 227 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -128 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03456019

Grundsteuer für Ringe berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 227 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 227 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ringe.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ringe

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 357 % 349 %
2023 (vor der Reform) 357 % 355 % +6 %
2024 (vor der Reform) 357 % 355 % 0 %
2025 227 % 227 % -128 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Rechtsupweg 1.971 240 % 2025
Eldingen 1.959 280 % 2025
Rosche 1.976 220 % 2025
Wietzen 1.981 250 % 2025
Brackel 1.951 364 % 2025
Ebergötzen 1.949 350 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Ringe

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ringe?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ringe bei 227 %, für die Grundsteuer A bei 227 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ringe?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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