Oberlangen

NI
Niedersachsen PLZ 49779 985 Einwohner
Grundsteuer A 200 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 200 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -155 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03454040

Grundsteuer für Oberlangen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 200 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 200 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oberlangen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oberlangen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 %
2023 (vor der Reform) 355 % 355 % +5 %
2024 (vor der Reform) 355 % 355 % 0 %
2025 200 % 200 % -155 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Nordleda 981 230 % 2025
Wippingen 993 200 % 2025
Wirdum 977 280 % 2025
Heere 993 317 % 2025
Veltheim (Ohe) 975 372 % 2025
Barwedel 975 189 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Oberlangen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberlangen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oberlangen bei 200 %, für die Grundsteuer A bei 200 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberlangen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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