Nottensdorf

NI
Niedersachsen PLZ 21640 1.583 Einwohner
Grundsteuer A 446 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 446 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -104 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03359034

Grundsteuer für Nottensdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 446 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 446 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Nottensdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Nottensdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 500 % 500 %
2023 (vor der Reform) 500 % 500 % 0 %
2024 (vor der Reform) 550 % 550 % +50 %
2025 446 % 446 % -104 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Ahlden (Aller), Flecken 1.581 258 % 2025
Zernien 1.585 200 % 2025
Neubörger 1.593 200 % 2025
Spahnharrenstätte 1.573 177 % 2025
Seeburg 1.594 350 % 2024
Südergellersen 1.568 410 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Nottensdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nottensdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Nottensdorf bei 446 %, für die Grundsteuer A bei 446 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Nottensdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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