Grundsteuer-Hebesatz Mariental
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Mariental in Niedersachsen.
Mariental
NIBerechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03154015
Was bedeutet der Hebesatz von 135 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 135 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mariental.
Hebesatz-Entwicklung in Mariental
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 450 % | 450 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 450 % | 450 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 450 % | 450 % | 0 % |
| 2025 | 500 % | 135 % | -315 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Fresenburg | 961 | 230 % | 2025 |
| Beedenbostel | 967 | 280 % | 2025 |
| Hittbergen | 970 | 415 % | 2024 |
| Hoyerhagen | 971 | 190 % | 2025 |
| Binnen | 954 | 370 % | 2025 |
| Barwedel | 975 | 189 % | 2025 |
Grundsteuer in Mariental
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mariental?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mariental bei 135 %, für die Grundsteuer A bei 500 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mariental?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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