Lübbow

NI
Niedersachsen PLZ 29488 844 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 180 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -220 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03354017

Grundsteuer für Lübbow berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 180 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 180 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lübbow.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lübbow

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 %
2023 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2025 350 % 180 % -220 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hollnseth 844 226 % 2025
Neulehe 844 200 % 2025
Eversmeer 841 220 % 2025
Uehrde 848 250 % 2025
Eimke 840 170 % 2025
Rollshausen 839 232 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lübbow

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lübbow?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lübbow bei 180 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lübbow?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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