Vogelsang-Warsin

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 17375 381 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13075139

Grundsteuer für Vogelsang-Warsin berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Vogelsang-Warsin.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Vogelsang-Warsin

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 430 %
2023 (vor der Reform) 350 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 430 % 0 %
2025 270 % 320 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Perlin 382 412 % 2024
Schönwalde 383 410 % 2025
Verchen 384 427 % 2024
Kluis 385 268 % 2025
Blankenberg 377 435 % 2025
Vorbeck 386 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Vogelsang-Warsin

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Vogelsang-Warsin?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Vogelsang-Warsin bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Vogelsang-Warsin?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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