Rothemühl

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 17379 287 Einwohner
Grundsteuer A 200 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 328 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -53 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13075118

Grundsteuer für Rothemühl berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 328 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 328 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rothemühl.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rothemühl

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 381 %
2023 (vor der Reform) 350 % 381 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 381 % 0 %
2025 200 % 328 % -53 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gnevkow 291 386 % 2024
Silz 291 310 % 2025
Groß Schwiesow 291 230 % 2025
Kittendorf 282 479 % 2025
Muchow 282 596 % 2025
Plöwen 293 412 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rothemühl

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rothemühl?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rothemühl bei 328 %, für die Grundsteuer A bei 200 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rothemühl?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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