Grundsteuer-Hebesatz Neu Poserin
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Neu Poserin in Mecklenburg-Vorpommern.
Neu Poserin
MVBerechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076104
Was bedeutet der Hebesatz von 438 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 438 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neu Poserin.
Hebesatz-Entwicklung in Neu Poserin
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 339 % | 427 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 339 % | 427 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 339 % | 427 % | 0 % |
| 2025 | – | 438 % | +11 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Medow | 499 | 410 % | 2024 |
| Grammendorf | 502 | 400 % | 2024 |
| Gültz | 503 | 438 % | 2025 |
| Mölln | 503 | 358 % | 2025 |
| Rankwitz | 504 | 334 % | 2025 |
| Ankershagen, Schliemanngemeinde | 494 | 486 % | 2025 |
Grundsteuer in Neu Poserin
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neu Poserin?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neu Poserin bei 438 %, für die Grundsteuer A bei 339 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neu Poserin?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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