Metelsdorf

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 23972 485 Einwohner
Grundsteuer A 315 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 235 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -135 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13074053

Grundsteuer für Metelsdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 235 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 235 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Metelsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Metelsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 370 %
2023 (vor der Reform) 300 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 370 % 0 %
2025 315 % 235 % -135 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Sarmstorf 487 313 % 2025
Brenz 487 705 % 2025
Gammelin 482 365 % 2024
Splietsdorf 481 300 % 2024
Moraas 481 355 % 2025
Uelitz 490 396 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Metelsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Metelsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Metelsdorf bei 235 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Metelsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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