Grieben

MV
Mecklenburg-Vorpommern Nordwestmecklenburg PLZ 23936 156 Einwohner
Grundsteuer A 334 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 318 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -90 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13074027

Grundsteuer für Grieben berechnen
Auf einen Blick

So steht Grieben im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 318 % liegt Grieben auf Platz 587 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 19 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Grieben liegt 77 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg

Von den 83 Gemeinden im Kreis Nordwestmecklenburg hat Grieben den 60.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 360 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 402 % auf 318 % gesunken (-84 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 408 %).

Rechenbeispiel für Grieben

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Grieben 318 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 77 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 190,80 € im Jahr bzw. 47,70 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 318 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 318 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Grieben.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Grieben

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 346 % 402 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 408 % +6 %
2024 (vor der Reform) 350 % 408 % 0 %
2025 334 % 318 % -90 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Nordwestmecklenburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
53 Thandorf 176 330 % 2025
54 Warnow 613 327 % 2025
55 Testorf-Steinfort 621 326 % 2025
56 Selmsdorf 3.139 325 % 2025
57 Bobitz 2.499 324 % 2025
58 Passee 183 322 % 2025
59 Königsfeld 940 320 % 2025
60 Grieben 156 318 % 2025
61 Holdorf 404 310 % 2025
62 Cramonshagen 511 306 % 2025
63 Damshagen 1.330 306 % 2025
64 Lübberstorf 236 301 % 2025
65 Lübstorf 1.485 300 % 2024
66 Lübow 1.564 296 % 2025
67 Barnekow 551 295 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (83 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Grieben

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Grieben?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Grieben bei 318 %, für die Grundsteuer A bei 334 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Grieben hoch?

Mit 318 % liegt Grieben auf Platz 587 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 19 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Grieben den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 402 % auf 318 % gesunken (-84 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 408 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Grieben?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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