Grieben

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 23936 159 Einwohner
Grundsteuer A 334 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 318 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -90 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13074027

Grundsteuer für Grieben berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 318 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 318 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Grieben.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Grieben

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 346 % 402 %
2023 (vor der Reform) 350 % 408 % +6 %
2024 (vor der Reform) 350 % 408 % 0 %
2025 334 % 318 % -90 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Grammow 159 285 % 2025
Krusenfelde 163 425 % 2025
Nieden 155 438 % 2024
Kublank 155 600 % 2025
Hülseburg 154 443 % 2025
Stubbendorf 167 300 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Grieben

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Grieben?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Grieben bei 318 %, für die Grundsteuer A bei 334 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Grieben?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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