Selters (Taunus)

HE
Hessen PLZ 65618 8.242 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -75 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06533014

Grundsteuer für Selters (Taunus) berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Selters (Taunus).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Selters (Taunus)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 418 % 475 %
2023 (vor der Reform) 418 % 475 % 0 %
2024 (vor der Reform) 418 % 475 % 0 %
2025 400 % 400 % -75 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Reichelsheim (Odenwald) 8.268 756 % 2025
Staufenberg 8.285 500 % 2024
Lahnau 8.196 365 % 2024
Biebergemünd 8.288 220 % 2024
Bad Sooden-Allendorf 8.162 655 % 2025
Elz 8.052 319 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Selters (Taunus)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Selters (Taunus)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Selters (Taunus) bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Selters (Taunus)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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