Brechen

HE
Hessen Limburg-Weilburg PLZ 65611 6.281 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 450 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +85 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06533002

Grundsteuer für Brechen berechnen
Auf einen Blick

So steht Brechen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 450 % liegt Brechen auf Platz 191 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Brechen liegt 49 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Limburg-Weilburg

Von den 19 Gemeinden im Kreis Limburg-Weilburg hat Brechen den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 330 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 450 % gestiegen (+85 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Brechen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Brechen 450 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 49 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 270,00 € im Jahr bzw. 67,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 450 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 450 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Brechen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Brechen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 332 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %
2025 450 % 450 % +85 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Limburg-Weilburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Limburg-Weilburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Löhnberg 4.686 700 % 2025
2 Brechen 6.281 450 % 2025
3 Selters (Taunus) 8.111 400 % 2025
4 Runkel 9.428 370 % 2025
5 Weilburg 13.019 370 % 2025
6 Villmar, Marktflecken 6.557 365 % 2025
7 Weinbach 4.173 365 % 2025
8 Hadamar 12.967 355 % 2025
9 Merenberg, Marktflecken 3.314 350 % 2025
10 Bad Camberg 14.134 329 % 2025
11 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt 35.802 320 % 2025
12 Elz 8.101 319 % 2025
13 Hünfelden 9.744 280 % 2025
14 Waldbrunn (Westerwald) 5.865 280 % 2025
15 Dornburg 8.405 239 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (19 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Brechen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Brechen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Brechen bei 450 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Brechen hoch?

Mit 450 % liegt Brechen auf Platz 191 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Brechen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 450 % gestiegen (+85 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Brechen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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