Hamburg, Freie und Hansestadt

HH
Hamburg PLZ 20095 1.857.387 Einwohner
Grundsteuer A 100 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 975 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +435 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hamburg: Wohnlagemodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 02000000

Grundsteuer für Hamburg, Freie und Hansestadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 975 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Wohnlagemodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 975 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hamburg, Freie und Hansestadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hamburg, Freie und Hansestadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 225 % 540 %
2023 (vor der Reform) 225 % 540 % 0 %
2024 (vor der Reform) 225 % 540 % 0 %
2025 100 % 975 % +435 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hamburg, Freie und Hansestadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hamburg, Freie und Hansestadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hamburg, Freie und Hansestadt bei 975 %, für die Grundsteuer A bei 100 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hamburg, Freie und Hansestadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hamburg gilt das Wohnlagemodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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