Mit der Grundsteuer C können Gemeinden höhere Hebesätze für baureife, aber unbebaute Grundstücke festlegen. Ziel: Baulandspekulation bekämpfen.
Die Grundsteuer C ist neu und sorgt für Diskussionen: Sie richtet sich speziell an Eigentümer baureifer, aber unbebauter Grundstücke. Ziel ist es, Bauland-Spekulation zu bekämpfen und Anreize zu schaffen, dass Grundstücke zügig bebaut werden. In diesem Ratgeber erklären wir alles zur Grundsteuer C: Wann sie gilt, wie hoch sie ist und was Sie als Grundstückseigentümer beachten müssen.

Was ist die Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C ist eine zusätzliche Steuer neben der klassischen Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke für Wohnzwecke).
Die drei Grundsteuerarten:
- Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
- Grundsteuer B: Bebaute und unbebaute Grundstücke (außer land- und forstwirtschaftlich)
- Grundsteuer C: Baureife, aber unbebaute Grundstücke (optional für Gemeinden)
Wann gilt die Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C wird nur dann erhoben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Das Grundstück ist baurei f
Baureif bedeutet: Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Bebauungsplan und ist erschlossen (Wasser, Strom, Straßenanbindung). Eine Baugenehmigung könnte sofort erteilt werden.
2. Das Grundstück ist unbebaut
Es darf kein Gebäude auf dem Grundstück stehen. Auch Garagen oder Schuppen zählen als Bebauung.
3. Die Gemeinde hat die Grundsteuer C eingeführt
Die Grundsteuer C ist optional! Nicht alle Gemeinden nutzen sie. Nur wenn Ihre Gemeinde einen entsprechenden Hebesatz beschlossen hat, müssen Sie sie zahlen.
Welche Gemeinden haben die Grundsteuer C eingeführt?
Stand 2026 haben viele, aber nicht alle Gemeinden die Grundsteuer C eingeführt. Besonders Großstädte und Regionen mit Wohnungsmangel setzen auf dieses Instrument:
Beispiele Grundsteuer C Hebesätze 2025/2026:
- Hamburg: 8.000% (!)
- Köln: 3.000%
- Düsseldorf: 2.500%
- München: Noch nicht eingeführt
- Berlin: Noch nicht eingeführt
- Viele NRW-Städte: 1.000-3.000%
Ob Ihre Gemeinde die Grundsteuer C nutzt, erfahren Sie auf der Website Ihrer Stadt oder bei der Kämmerei.
Wie wird die Grundsteuer C berechnet?
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich wie bei der Grundsteuer B:
Schritt 1: Grundsteuerwert ermitteln (Finanzamt)
Schritt 2: Steuermessbetrag berechnen (Grundsteuerwert × Steuermesszahl)
Schritt 3: Grundsteuer C = Steuermessbetrag × Hebesatz für Grundsteuer C
Der entscheidende Unterschied: Der Hebesatz für Grundsteuer C ist deutlich höher als für Grundsteuer B!
Beispielrechnung Grundsteuer C:
Baureifes Grundstück in Köln, 500 m²:
- Grundsteuerwert: 150.000 €
- Steuermesszahl: 0,34 Promille = 0,00034
- Steuermessbetrag: 150.000 € × 0,00034 = 51 €
- Hebesatz Grundsteuer C in Köln: 3.000%
- Grundsteuer C: 51 € × 30 = 1.530 € pro Jahr
Zum Vergleich bei normalem Hebesatz von 580% (Grundsteuer B): 51 € × 5,8 = 295,80 € pro Jahr
Differenz: 1.234,20 € mehr durch Grundsteuer C!
Ziel der Grundsteuer C: Bauland-Spekulation bekämpfen
Die Grundsteuer C verfolgt einen klaren Zweck: Eigentümer baureifer Grundstücke sollen diese nicht einfach jahrelang unbebaut liegen lassen und auf Wertsteigerung spekulieren. Stattdessen sollen sie bauen oder verkaufen.
Das Problem der Bauland-Spekulation
In vielen Städten gibt es baureife Grundstücke, die jahrelang unbebaut bleiben:
- Eigentümer warten auf höhere Preise
- Dringend benötigter Wohnraum entsteht nicht
- Die Bodenpreise steigen weiter
- Die Wohnungsnot verschärft sich
Die Lösung: Höhere Steuer als Anreiz
Durch die hohe Grundsteuer C wird das Halten unbebauter Grundstücke unattraktiv. Eigentümer haben drei Optionen:
- Bauen: Das Grundstück bebauen → Grundsteuer C entfällt
- Verkaufen: An jemanden verkaufen, der bauen möchte
- Zahlen: Die hohe Grundsteuer C in Kauf nehmen
In allen drei Fällen profitiert die Stadt: Entweder es wird gebaut (mehr Wohnraum), oder die Stadt nimmt höhere Steuereinnahmen ein.
Kritik an der Grundsteuer C
Trotz des guten Ziels gibt es Kritik:
Kritikpunkte:
- Trifft auch Unschuldige: Eigentümer, die aus legitimen Gründen nicht bauen können (Baustopp, Bauverbot, finanzielle Probleme), zahlen trotzdem
- Bürokratie: Gemeinden müssen prüfen, welche Grundstücke baureif sind
- Rechtsunsicherheit: Was genau ist „baureif"? Es gibt viele Grenzfälle
- Härtefälle: Ältere Menschen, die ihr Grundstück für die Kinder aufheben, werden bestraft
- Wirkung fraglich: Ob die Grundsteuer C wirklich zu mehr Bebauung führt, ist umstritten
Ausnahmen und Sonderfälle
Wann entfällt die Grundsteuer C?
In folgenden Fällen müssen Sie trotz baureifem, unbebauten Grundstück keine Grundsteuer C zahlen:
- Gemeinde hat Grundsteuer C nicht eingeführt: Kein Hebesatz = keine Grundsteuer C
- Grundstück ist bebaut: Auch kleine Gebäude (Garage, Schuppen) zählen als Bebauung
- Grundstück ist nicht baureif: Fehlt Erschließung oder Bebauungsplan, gilt Grundsteuer B
- Baubeginn ist erfolgt: Sobald Sie mit dem Bau beginnen, entfällt Grundsteuer C
Härtefallregelungen?
Einige Gemeinden haben Härtefallregelungen, z.B. für:
- Eigentümer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bauen können
- Erbengemeinschaften, die noch in Klärung sind
- Grundstücke mit Altlasten, die erst saniert werden müssen
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob es solche Regelungen gibt.
Was sollten Grundstückseigentümer tun?
Wenn Sie ein baureifes, unbebautes Grundstück besitzen:
1. Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde Grundsteuer C erhebt
Schauen Sie auf der Website Ihrer Stadt oder fragen Sie bei der Kämmerei nach. Wenn Ihre Gemeinde keinen Hebesatz für Grundsteuer C festgelegt hat, betrifft Sie das Thema nicht.
2. Rechnen Sie durch, ob Bauen sich lohnt
Wenn die Grundsteuer C jährlich 1.500 € kostet, sollten Sie ernsthaft überlegen, ob Sie bauen oder verkaufen möchten.
3. Prüfen Sie Härtefallregelungen
Wenn Sie aus triftigen Gründen nicht bauen können, beantragen Sie ggf. eine Befreiung oder Ermäßigung.
4. Verkaufen Sie, wenn Sie nicht bauen möchten
Wenn Sie das Grundstück ohnehin nicht nutzen und die Grundsteuer C hoch ist, kann ein Verkauf sinnvoll sein.
Häufige Fragen zur Grundsteuer C
Kann ich gegen die Grundsteuer C Einspruch einlegen?
Gegen die Höhe des Hebesatzes können Sie nicht vorgehen (kommunale Selbstverwaltung). Sie können aber Einspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Grundstück nicht baureif ist oder eine Härtefallregelung greifen sollte.
Ab wann gilt die Grundsteuer C?
Seit der Grundsteuerreform 2025 ist die Grundsteuer C möglich. Ob und wann Ihre Gemeinde sie einführt, entscheidet der Gemeinderat.
Wie lange muss ich Grundsteuer C zahlen?
Solange Ihr Grundstück baureif und unbebaut ist und Ihre Gemeinde einen Hebesatz festgelegt hat. Sobald Sie bauen oder verkaufen, entfällt sie.
Gibt es die Grundsteuer C in allen Bundesländern?
Ja, die Grundsteuer C ist bundesweit möglich. Aber nicht alle Gemeinden nutzen sie. Besonders in Bayern und Baden-Württemberg ist sie seltener, da dort andere Bewertungsmodelle gelten.
Fazit: Grundsteuer C als Steuerungs instrument
Die Grundsteuer C ist ein Versuch, die Bauland-Spekulation zu bekämpfen und mehr Wohnraum zu schaffen. Ob das gelingt, wird sich zeigen. Für Eigentümer baureifer Grundstücke bedeutet sie:
- Deutlich höhere Grundsteuer (oft 2.000-5.000 € pro Jahr)
- Anreiz zu bauen oder zu verkaufen
- Mögliche Härtefälle sollten geprüft werden
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob und in welcher Höhe die Grundsteuer C bei Ihnen gilt!
Weiterführende Artikel:
Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie bei Ihrer Gemeinde, ob die Grundsteuer C bei Ihnen gilt.
Gut zu wissen
Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.