Zweifamilienhäuser haben bei der Grundsteuer einige Besonderheiten. Wir erklären die Berechnung und was bei Eigennutzung oder Vermietung gilt.
Für ZFH-Eigentümer
- Zweifamilienhäuser werden ähnlich wie MFH besteuert
- Je nach Bundesland unterschiedliche Berechnung
- Bei Eigennutzung + Vermietung: Steuerliche Besonderheiten
Zweifamilienhaus in der Grundsteuer
Ein Zweifamilienhaus (ZFH) wird grundsteuerlich ähnlich behandelt wie ein Mehrfamilienhaus, jedoch mit einigen Besonderheiten je nach Bundesland und Nutzung.
Berechnung nach Bundesmodell
In den meisten Bundesländern gilt das Bundesmodell. Hier wird berücksichtigt:
- Gesamtwohnfläche (beide Wohnungen zusammen)
- Grundstücksgröße
- Baujahr
- Bodenrichtwert
Berechnung in Bayern (Flächenmodell)
In Bayern spielt die Anzahl der Wohnungen keine Rolle:
- Grundstücksfläche × 0,04 € = Äquivalenzbetrag Boden
- Gesamtwohnfläche × 0,50 € × 70% = Äquivalenzbetrag Gebäude
Eigennutzung + Vermietung
Viele Zweifamilienhaus-Besitzer bewohnen eine Wohnung selbst und vermieten die andere. Steuerlich wichtig:
💰 Steuerliche Aufteilung
- Vermietete Wohnung: Grundsteuer-Anteil als Werbungskosten absetzbar
- Selbstgenutzte Wohnung: NICHT absetzbar
- Aufteilung: Nach Wohnflächenverhältnis
Beispiel:
- Grundsteuer gesamt: 720 € pro Jahr
- Wohnung 1 (vermietet): 90 m²
- Wohnung 2 (selbstgenutzt): 80 m²
- Absetzbar: 720 € × (90/170) = 381 €
Umlage auf Mieter
Die Grundsteuer für die vermietete Wohnung können Sie über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Ihre Grundsteuer berechnen
Nutzen Sie unseren Rechner – geben Sie die Gesamtwohnfläche ein!
Gut zu wissen
Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.